Information an alle Studenten - Studienbescheinigung
Mitteilung an alle Studenten zur Vorlage der Studienbescheinigung
Bei Vertragsabschluss wurden Sie darüber belehrt, dass Ihnen die Sonderkonditionen bezüglich der Miete und Zahlung der Genossenschaftsanteile nur für die Dauer des Studiums gewährt werden können.
Legen Sie Ihre aktuelle Studienbescheinigung nicht bis zum jeweiligen Semesterbeginn in unserer Geschäftsstelle vor, erfüllen Sie nicht mehr die Bedingungen unserer "Besonderen Vereinbarungen"
laut Vertragsabschluss und es sind sofort alle fehlenden Geschäftsanteile zu zahlen sowie eine Anpassung der Nutzungsgebühr wird durch uns vorgenommen.
Bei Wohngemeinschaften ist die Vorlage der Studienbescheinigung aller Bewohner erforderlich.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Sie für die Vorlage der Studienbescheinigung
zu Beginn eines jeden neuen Semesters verantwortlich sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen in unserer Geschäftsstelle, Bohrmühle 1, unter 03683/7966-0 gern zur Verfügung.